Ausschuss für kommunales Eigentum.

BÜRGERMEISTER VON MOSKAU

BEFEHL

Bei Genehmigung des Reglements
über den Verwaltungsausschuss
Eigentum von Moskau



Auf Anordnung des Bürgermeisters aufgehoben
Moskau vom 10. September 1998 N 925-RM
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Dokument mit vorgenommenen Änderungen:
im Auftrag des Bürgermeisters von Moskau vom 10. Juni 1996 N 349-RM;
im Auftrag des Bürgermeisters von Moskau vom 29. April 1997 N 351-RM.
_______________________________________________________________________

In Anwendung des Gesetzes der RSFSR „Über die Privatisierung staatlicher und kommunaler Unternehmen in der RSFSR“ und des Präsidialerlasses Russische Föderation„Nach Genehmigung der Standardordnung des Ausschusses für die Vermögensverwaltung des Territoriums, der Region, der Autonomen Region, des Autonomen Kreises, der Städte Moskau und St. Petersburg, der die Rechte und Befugnisse der Territorialbehörde des Staatsausschusses besitzt Russische Föderation für die Verwaltung des Staatseigentums“ vom 14. Oktober 1992 N 1231, gemäß dem Dekret des Präsidenten der Russischen Föderation „Über die Reform der Vertretungsbehörden und Kommunalverwaltungen in der Russischen Föderation“ vom 9. Oktober 1993 N 1617:

1. Genehmigen Sie die Verordnungen des Moskauer Immobilienverwaltungsausschusses (Anhang).

Bürgermeister von Moskau Yu.M. Luschkow

Anwendung. Vorschriften des Moskauer Immobilienverwaltungsausschusses

POSITION
über das Moskauer Immobilienverwaltungskomitee
(in der geänderten und ergänzten Fassung vom 29. April 1997)

Diese Verordnung definiert die Hauptfunktionen, Rechte und Pflichten des Moskauer Immobilienverwaltungsausschusses (Moskomimushchestvo).

1. Allgemeine Bestimmungen

(Absätze 1.1.-1.7. sind im Wortlaut der Verordnung des Moskauer Bürgermeisters N 349-RM vom 10. Juni 1996 enthalten).

1.1. Das Moskauer Eigentumsverwaltungskomitee (im Folgenden als Komitee bezeichnet) ist ein Exekutivorgan, das die Umsetzung der Staatspolitik im Bereich der Privatisierung staatlicher und kommunaler Unternehmen, die Ausübung von Befugnissen zur Verwaltung und Veräußerung von Staatseigentum in Moskau und die intersektorale Koordinierung in Moskau gewährleistet der Prozess der Privatisierung und Verwaltung von Staatseigentum.

1.2. Das Komitee und seine Gebietskörperschaften (Territorialagenturen) bilden ein Gremiensystem für die Privatisierung und Verwaltung von Staats- und Gemeindeeigentum in Moskau. Der Ausschuss kann den Gebietskörperschaften die Rechte und Befugnisse des Ausschusses übertragen.

1.3. Bei seiner Tätigkeit orientiert sich das Komitee an der Verfassung der Russischen Föderation, der Gesetzgebung der Russischen Föderation, der Charta der Stadt Moskau, dieser Verordnung sowie den Anordnungen und Weisungen des Staatseigentumskomitees Russlands und der Moskauer Verwaltung , im Rahmen ihrer Befugnisse erlassen.

1.4. Bei seiner Tätigkeit ist der Ausschuss verantwortlich für:

Zu Fragen der Verwaltung und Veräußerung von Moskauer Eigentum an den Leiter der Verwaltung und der Regierung von Moskau, zu Fragen der Privatisierung von Eigentum in Moskau - an das Staatseigentumskomitee Russlands und den Leiter der Verwaltung von Moskau, zu Privatisierungsfragen , Veräußerung und Verwaltung von Bundeseigentum an das Staatseigentumskomitee Russlands.

1.5. Der Ausschuss ist eine juristische Person, verfügt über eine unabhängige Bilanz, Konten bei Bankinstituten, einschließlich Devisen, ein rundes Siegel mit seinem Namen und Bild Staatswappen RF, Stempel, Formulare und andere offizielle Attribute.

1.6. Entscheidungen und Anordnungen des Ausschusses, die im Rahmen seiner Zuständigkeit getroffen werden, sind für alle Organe bindend öffentliche Verwaltung und lokale Verwaltung, staatliche Unternehmen, Institutionen und Organisationen.

1.7. Es ist nicht gestattet, die Befugnisse des Ausschusses auf staatliche Stellen oder juristische Personen zu übertragen, die nicht zu seinen Struktureinheiten gehören.

2. Hauptaufgaben und Funktionen

(Die Abschnitte 2 und 3 werden zu Abschnitt 2 mit der Überschrift „Hauptaufgaben und Funktionen“ zusammengefasst, der im Wortlaut der Verordnung des Bürgermeisters von Moskau N 349-RM vom 10.06.96 festgelegt ist.)

2.1. Die Hauptziele des Ausschusses sind:

Umsetzung der staatlichen Politik der Privatisierung staatlicher und kommunaler Unternehmen, Immobilien, einschließlich Grundstücke privatisierter Unternehmen, auf der Grundlage der Gesetzgebung der Russischen Föderation und der Stadt Moskau;

Verwaltung und Verfügung in der vorgeschriebenen Weise über Gegenstände des Staatseigentums auf dem Territorium der Stadt Moskau und über Eigentum der Stadt Moskau, das sich außerhalb ihrer Grenzen befindet;

Umsetzung der sektorübergreifenden Koordinierung der Privatisierung von Staats- und Gemeindeeigentum, Verwaltung und Veräußerung von Staatseigentum;

Verwaltung der Aktivitäten ihrer Gebietskörperschaften.

2.2. Zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben hat der Ausschuss in der durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation und der Stadt Moskau festgelegten Reihenfolge:

Entwickelt das Moskauer Staatsprogramm zur Privatisierung staatlicher und kommunaler Unternehmen in Moskau, organisiert und kontrolliert dessen Umsetzung;

Berichtet der Moskauer Regierung jährlich über den Fortschritt des Privatisierungsprogramms, entwickelt und unterbreitet Vorschläge für die Einführung von Änderungen und Ergänzungen;

Entwickelt Gesetzesentwürfe für Moskau und andere regulatorische Rechtsakte zu Fragen der Privatisierung, Verwaltung und Veräußerung staatlicher Objekte und zieht Investitionen an;

Erstellt eine Prognose und legt sie der Moskauer Regierung vor. Außerdem kontrolliert er den Eingang von Mitteln in den Moskauer Haushalt aus der Privatisierung und Nutzung von als Staatseigentum eingestuftem Eigentum und nimmt diese entgegen notwendigen Maßnahmen um diese Einnahmen sicherzustellen;

Organisiert die notwendigen Maßnahmen zur Sicherstellung dieser Einnahmen;

Organisiert rechtliche Unterstützung und bietet methodische Beratung auf dem Territorium Moskaus;

Bietet Schutz der Eigentumsrechte und Interessen Moskaus auf dem Territorium der Russischen Föderation und im Ausland;

Organisiert und trifft im Rahmen seiner Zuständigkeit Entscheidungen über die Privatisierung staatlicher und kommunaler Unternehmen;

Überträgt Staatseigentum zum Verkauf an den Moskauer Immobilienfonds;

Beteiligt sich an der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Unterstützung des Wiederaufbaus privatisierter Unternehmen auf Kosten des Moskauer Haushalts und Mitteln aus außerbudgetären Quellen gemäß genehmigten Programmen nach der Privatisierungsunterstützung;

Übt, auch durch seine Gebietskörperschaften, die Kontrolle über die Verwaltung und Verfügung des Staatseigentums, seine bestimmungsgemäße Verwendung und Sicherheit aus;

Entwickelt und führt Maßnahmen zur Privatisierung staatlicher und kommunaler Immobilien (einschließlich Grundstücke) und der Verwaltung dieser Objekte durch;

Beteiligt sich an der Umsetzung staatlicher Unterstützungsmaßnahmen für die Bildung und das Funktionieren des Marktes Wertpapiere auf dem Territorium Moskaus sowie die Entwicklung seiner Infrastruktur;

Formuliert die Abtretung des Staats- und Gemeindeeigentums der Stadt Moskau an die Wirtschaftsführung und Betriebsführung, erteilt die Zustimmung zum Verkauf der der Wirtschaftsführung zugeordneten Liegenschaften, deren Überlassung zur Vermietung oder Verpfändung oder anderweitigen Veräußerung dieser Liegenschaften, und führt auch die Buchhaltung (Register) von Vereinbarungen über die Verpfändung von Staats- und Gemeindeeigentum durch;

Übt die Kontrolle über die bestimmungsgemäße Verwendung und Sicherheit des Eigentums von Moskau aus, das unter der wirtschaftlichen Kontrolle und Betriebsführung juristischer Personen steht und gemäß dem festgelegten Verfahren von anderen Personen übertragen wird, und im Falle eines Verstoßes gegen die festgelegten Regeln für die Entsorgung und Nutzung dieses Eigentums einhält, die erforderlichen Maßnahmen gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation ergreift;

Beteiligt sich im Rahmen seiner Zuständigkeit an der Entwicklung und Umsetzung von Investitionsprogrammen und vertritt gleichzeitig die Interessen des Eigentümers in den in der Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehenen Fällen;

Ist der Inhaber von Aktien (Einlagen, Aktien) im Eigentum Moskaus, die dem Staats- und Gemeindeeigentum zugeordnet sind, sowie einer „goldenen Aktie“;

Vertritt im Rahmen seiner Zuständigkeit die Interessen der Stadt Moskau in Bezug auf Anteile (Einlagen, Anteile), die im staatlichen und kommunalen Eigentum an den genehmigten Kapitalen von Organisationen gesichert sind, die auf der Kombination von Kapitalen verschiedener Eigentümer basieren;

Beteiligt sich an der Entwicklung und Umsetzung städtischer Programme zur Verhinderung der Insolvenz (Insolvenz) staatlicher und kommunaler Unternehmen;

Führt im Rahmen seiner Zuständigkeit die erforderlichen Maßnahmen durch, um festgestellte Verstöße gegen die Gesetzgebung der Russischen Föderation und der Stadt Moskau im Bereich der Privatisierung, Verwaltung und Veräußerung von Staats- und Gemeindeeigentum zu beseitigen, und reicht Klagen auf Aufhebung bei einem Gericht oder einem Schiedsgericht ein rechtswidrige Entscheidungen der Exekutivbehörden und um schuldige Beamte vor Gericht zu stellen, und sendet auch Materialien an Strafverfolgungsbehörden, um geeignete Maßnahmen zu ergreifen;

Fasst Vorschläge zur Privatisierung von staatlichem und kommunalem Eigentum, zur Verwaltung und Veräußerung dieses Eigentums zusammen, die von seinen Gebietskörperschaften, dem Moskauer Immobilienfonds, Regierung und Kommunalverwaltungen, Unternehmen, öffentlichen Verbänden und Bürgern eingegangen sind, und analysiert die Prozesse der Privatisierung von staatlichem und kommunalem Eigentum , Verwaltung staatliches und kommunales Eigentum;

Erlässt im Rahmen seiner Zuständigkeit Anordnungen zu Fragen der Privatisierung, Verwaltung und Veräußerung von Staats- und Gemeindeeigentum;

Führt die Lizenzierung bestimmter Arten von Aktivitäten gemäß der Anordnung der Moskauer Verwaltung durch;

Erarbeitet Vorschläge zur Abgrenzung von Bundes- und Stadteigentum;

Führt Aufzeichnungen über staatliches und kommunales Eigentum, einschließlich Immobilien, und führt deren Register;

Ernennt und führt Dokumenten- und andere Prüfungen (Prüfungen, Inventare) durch, ernennt Prüfungen der Aktivitäten staatlicher und kommunaler Unternehmen und Institutionen sowie anderer juristischer Personen im Hinblick auf die Kontrolle über die beabsichtigte Nutzung und Sicherheit von staatlichem und kommunalem Eigentum;

Bereitet zusammen mit interessierten Exekutivbehörden Vorschläge für die Gründung und Liquidation staatlicher und kommunaler Einheitsunternehmen vor und legt sie der Moskauer Regierung vor;

Reorganisiert im Einvernehmen mit den zuständigen Exekutivbehörden staatliche und kommunale Unternehmen, ohne ihre Eigentumsform zu ändern;

Beteiligt sich an der Schaffung untergeordneter Regierungsinstitutionen;

Ernennt im Rahmen seiner Zuständigkeit Staatsvertreter in Leitungsgremien Aktiengesellschaften(Personengesellschaften) und andere Wirtschaftssubjekte, die auf einer Kombination von Kapital und Anteilen (Einlagen, Aktien) basieren, die dem Staats- und Gemeindeeigentum zugeordnet sind oder deren Gründer das Moskauer Eigentumskomitee zum Zeitpunkt der Ernennung eines Vertreters ist;

Organisiert die Arbeit zur Durchführung einer Prüfung und Bewertung des Wertes von Eigentum im Staats- und Gemeindeeigentum;

Organisiert den Verkauf von Immobilien im Besitz der Stadt Moskau an juristische Personen;

Führt ein Register der Bundes-, Landes-, Kommunal- und Privatimmobilien auf dem Territorium Moskaus;

fungiert als Vermieter von Staats- und Gemeindeeigentum;

Erstellt Dokumente im Zusammenhang mit Änderungen der Eigentumsrechte und -pflichten in Bezug auf staatliches und kommunales Eigentum gemäß der geltenden Gesetzgebung.

2.3. Das Moskauer Eigentumskomitee hat das ausschließliche Recht, die Privatisierung staatlicher und kommunaler Unternehmen (mit Ausnahme des Eigentums der Russischen Föderation) durchzuführen, einschließlich der Lösung von Fragen zu Methoden, Zeitpunkt und Formen der Privatisierung bestimmter Objekte innerhalb der von Gesetz;

Als Vermieter fungieren, Mietverträge für staatliches und kommunales Eigentum erstellen, Rechte übertragen (auch im Rahmen eines Wettbewerbs oder einer Auktion) zur Vermietung, auch langfristig;

Entsorgen Sie staatliches und kommunales Eigentum, treffen Sie Entscheidungen gemäß der geltenden Gesetzgebung über die Änderung der Eigentumsrechte der Bürger und des Staates in Bezug auf staatliches und kommunales Eigentum, erstellen und unterzeichnen Sie Vereinbarungen, Verträge und andere Dokumente, die Änderungen der Eigentumsrechte festlegen, schließen Sie ab sonstige Transaktionen in Bezug auf staatliches und kommunales Eigentum gemäß der geltenden Gesetzgebung;

Verträge über die Abtretung von Staats- und Gemeindeeigentum an ein Unternehmen mit dem Recht zur Wirtschaftsführung abschließen und die Grenzen dieser Verwaltung festlegen, Verträge über die Betriebsverwaltung des Eigentums abschließen;

Die Registrierung von Eigentumsrechten in Bezug auf staatliches und kommunales Eigentum ist erforderlich Regierungsbehörden Registrierung von Transaktionen in Bezug auf staatliches und kommunales Eigentum in einer Weise, dass sie nach ihrer Registrierung beim Ausschuss in Kraft treten;

Entscheidungen über die Verpfändung von Staats- und Gemeindeeigentum treffen, Registrierung der verpfändeten Verpflichtungen führen;

Treffen Sie gemäß dem festgelegten Verfahren Entscheidungen über die Gründung, Umstrukturierung und Liquidation staatlicher und kommunaler Unternehmen sowie die Änderung ihrer Organisations- und Rechtsform;

Treffen Sie Entscheidungen über die Einlage von Staats- und Gemeindeeigentum in Form einer Einlage in das genehmigte Kapital von Unternehmen jeglicher Organisations- und Rechtsform gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation;

- Entscheidungen über die Vermietung beweglicher Sachen treffen.

3. Führungs- und Ausschussstruktur

3.1. An der Spitze des Ausschusses steht ein Vorsitzender, der stellvertretende Leiter der Moskauer Verwaltung.

3.2. Der Vorsitzende des Ausschusses wird vom Vorsitzenden des Staatseigentumsausschusses Russlands auf Vorschlag des Leiters der Moskauer Verwaltung gemäß der geltenden Gesetzgebung in die Position berufen.

Die Entlassung des Vorsitzenden des Ausschusses von seinem Amt erfolgt durch den Vorsitzenden des Staatseigentumsausschusses Russlands gemäß der geltenden Gesetzgebung.

3.3. Der Vorsitzende trägt die volle Verantwortung für die Tätigkeit des Ausschusses.

3.4. Der Vorsitzende leitet den Ausschuss auf der Grundlage einheitlicher Befehlsgewalt:

handelt ohne Vollmacht im Namen des Ausschusses, vertritt ihn in allen Institutionen und Organisationen;

Erlässt für alle staatlichen Unternehmen, Institutionen, Organisationen und Regierungsstellen verbindliche Anordnungen sowie Anordnungen zu Eigentumsfragen im Zuständigkeitsbereich des Ausschusses;

Erteilt Anordnungen und Weisungen gemäß den Anordnungen des Staatseigentumsausschusses Russlands, des Leiters der Moskauer Verwaltung und den Erlassen der Moskauer Regierung;

Bestimmt die Kompetenz seiner Stellvertreter;

Ernennt und entlässt Mitarbeiter des Ausschusses und seiner Abteilungen gemäß der Arbeitsgesetzgebung der Russischen Föderation;

Definiert die Struktur und Besetzungstisch im Rahmen der vom Staatseigentumsausschuss Russlands genehmigten Schätzung;

genehmigt Regelungen zur strukturellen Gliederung des Ausschusses;

Verfügt über das dem Ausschuss zugewiesene Eigentum und die Mittel gemäß der geltenden Gesetzgebung;

Übt die Kontrolle über die Aktionen untergeordneter Einheiten aus, genehmigt Stellenbeschreibungen Leiter der Abteilungen und Dienste des Ausschusses;

Wendet Anreizmaßnahmen für die Mitarbeiter des Ausschusses an und verhängt gegen sie Strafen gemäß der geltenden Gesetzgebung;

Eröffnet und schließt Girokonten und andere Konten bei Banken, führt darauf Transaktionen durch, unterzeichnet Finanzdokumente;

Stellt die Einhaltung der Finanz- und Buchhaltungsdisziplin sicher.

3.5. In jedem Verwaltungsbezirk Moskaus richtet das Komitee eine Gebietskörperschaft ein, die den Status einer Zweigstelle hat:

Zentrale Territorialbehörde;

Northern Territorial Agency;

Nordost-Territorialbehörde;

Eastern Territorial Agency;

Südost-Territorialagentur;

Südliche Territorialbehörde;

Südwestliche Territorialbehörde;

Westliche Territorialagentur;

Nordwestliche Territorialbehörde;

Gebietskörperschaft Selenograd.“
(Klausel in der durch den Beschluss des Moskauer Bürgermeisters vom 29. April 1997 N 351-RM geänderten Fassung).

3.6. Die Befugnisse des Ausschusses in Bezug auf Objekte auf dem Gebiet des entsprechenden Verwaltungsbezirks sind den Agenturen im Hinblick auf den Abschluss von Pachtverträgen, die Wirtschaftsführung, die Betriebsführung, die Bildung von Privatisierungskommissionen, die Prüfung von Privatisierungsanträgen, die Genehmigung von Privatisierungsplänen, den Abschluss von Kaufverträgen usw. übertragen Kaufverträge im Namen des Ausschusses, Gründung von Aktiengesellschaften bei der Unternehmensgründung, Gründung, Umstrukturierung und Liquidation staatlicher Unternehmen, Gewährung des Rechts zum Rückkauf von Mietobjekten im Einklang mit dem Gesetz. Die Befugnisse der Agentur können durch Beschluss des Ausschusses geändert werden.

3.7. Die Agentur verfügt über ein persönliches (laufendes) Konto, ein Ausschusssiegel mit den relevanten Angaben zum Ausschuss und zur Agentur, eine Bilanz, Stempel und Formulare.

3.8. Die Agentur hat das Recht, im Namen des Ausschusses Kooperationsvereinbarungen mit anderen abzuschließen juristische Personen ohne ihnen ihre Rechte und Befugnisse zu übertragen, Arbeitsverträge (Verträge, Vereinbarungen) mit Bürgern abzuschließen, Personal- und Finanzfragen im Rahmen des vom Ausschuss genehmigten Haushalts selbstständig zu lösen.

3.9. Die Agentur hat das Recht, im Namen des Ausschusses vor Gericht und Schiedsgericht aufzutreten und Vollmachten zu erteilen Einzelpersonen die Interessen des Ausschusses vor Gericht und Schiedsgericht zu schützen.

3.10. Die Agenturen arbeiten auf der Grundlage dieser Verordnung und der vom Vorsitzenden des Ausschusses genehmigten Verordnung über die Gebietsagenturen des Moskauer Eigentumsausschusses.

3.11. Die Arbeit der Agentur wird vom Agenturdirektor geleitet, der hinsichtlich seiner Befugnisse gegenüber dem Vorsitzenden des Ausschusses und den stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses rechenschaftspflichtig ist.

3.12. Der Direktor der Agentur handelt im Namen des Ausschusses ohne Vollmacht im Rahmen der Befugnisse der Agentur.

3.13. Der Direktor der Agentur erteilt Vollmachten zur Vertretung der Interessen des Ausschusses im Rahmen der Befugnisse der Agentur.

3.14. Bei Bedarf wird im Ausschuss ein beratendes Gremium – ein Kollegium – gebildet. Die Zusammensetzung des Vorstands wird vom Leiter der Moskauer Verwaltung genehmigt.

4. Eigentum des Ausschusses

4.1. Das Vermögen des Ausschusses besteht aus Anlage- und Betriebskapital, das ihm im Rahmen des Betriebsführungsrechts zugewiesen wurde, sowie aus Finanzmitteln, die in seiner unabhängigen Bilanz ausgewiesen sind.

4.2. Das Komitee zahlt keine Miete für Räumlichkeiten, die Moskau gehören, wenn diese Räumlichkeiten von ihm zur Erfüllung seiner Aufgaben genutzt werden.

4.3. Die Finanzierung der Arbeit des Ausschusses erfolgt auf die in der Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegte Weise.

5. Auflösung des Ausschusses

5.1. Die Auflösung des Ausschusses erfolgt auf die in der geltenden Gesetzgebung festgelegte Weise.

5.2. Der Entzug der Rechte des Ausschusses als Gebietskörperschaft erfolgt auf Anordnung der Regierung der Russischen Föderation und auf Beschluss des Staatseigentumsausschusses Russlands.

Überarbeitung des Dokuments unter Berücksichtigung
Änderungen und Ergänzungen vorbereitet
bei der Anwaltskanzlei „Kodeks“


IMMOBILIENVERWALTUNGSAUSSCHUSS

STADT LYTKARINO REGION MOSKAU

Der Immobilienverwaltungsausschuss der Stadt Lytkarino, Region Moskau (im Folgenden als Ausschuss bezeichnet) ist ein sektorales Gremium der Verwaltung des Stadtbezirks Lytkarino mit dem Recht einer juristischen Person (strukturelle Einheit), die kommunale und verwaltet Staatseigentum im Rahmen der von den staatlichen Behörden und der lokalen Selbstverwaltung festgelegten Befugnisse.

Die Hauptaufgaben des Ausschusses: Verwaltung und Veräußerung von kommunalem Eigentum, Staatseigentum im Rahmen der erteilten Befugnisse, Wahrnehmung der Funktionen eines Verkäufers und Vermieters von kommunalem Eigentum und im Rahmen der gewährten Befugnisse von Staatseigentum, Mitwirkung bei der Umsetzung der Stadtpolitik im Bereich der Anwerbung von Investitionen, Förderung der Geschäftstätigkeit.

Der Ausschuss stellt die Erbringung folgender staatlicher und kommunaler Dienstleistungen sicher:

1. „Die Koordinierung der Lage der Grenzen von Grundstücken, die an Grundstücke angrenzen, die sich im Gemeindeeigentum oder Staatseigentum befinden, ist nicht abgegrenzt“;
2. „Erteilung der Erlaubnis zur Aufstellung von Gegenständen auf Grundstücken oder Grundstücken, die sich im kommunalen Eigentum befinden oder für die kein Staatseigentum abgegrenzt ist“;
3. „Die Erteilung einer Erlaubnis zur Nutzung von Grundstücken oder Grundstücken, die sich im kommunalen Eigentum oder Staatseigentum befinden, ist nicht abgegrenzt“;
4. „Ausstellung einer Bescheinigung (Akte) über das Vorliegen (Fehlen) von Mietrückständen für Grundstücke, die sich im kommunalen Eigentum befinden oder für die kein Staatseigentum abgegrenzt ist“;
5. „Vorläufige Genehmigung für die Bereitstellung von Grundstücken, für die kein Staatseigentum abgegrenzt ist“;
6. „Bereitstellung von Grundstücken, deren Staatseigentum nicht abgegrenzt ist, zur Vermietung oder zum Eigentum durch Versteigerung“;
7. „Bereitstellung von Grundstücken, deren Staatseigentum nicht abgegrenzt ist, zur dauerhaften (unbefristeten) Nutzung“;
8. Bereitstellung des freien Eigentums an Grundstücken, deren Staatseigentum nicht abgegrenzt ist“;
9. „Bereitstellung von Grundstücken, deren Staatseigentum nicht abgegrenzt ist, zur freien Nutzung“;
10. „Bereitstellung von Grundstücken, deren Staatseigentum nicht abgegrenzt ist, zur Miete ohne Gebot, Eigentum gegen Gebühr ohne Gebot“;
11. „Über die Übertragung von Grundstücken (zur Klassifizierung von Grundstücken), die sich in Privatbesitz befinden, in den durch die geltende Gesetzgebung vorgesehenen Fällen von einer Kategorie in eine andere (in eine bestimmte Kategorie)“;
12. „Feststellung der Übereinstimmung der Art der zulässigen Nutzung von Grundstücken mit dem Klassifikator der Arten der zulässigen Nutzung von Grundstücken“;
13. „Umverteilung von Grundstücken und (oder) Grundstücken, deren Staatseigentum nicht abgegrenzt ist, und Grundstücken in Privatbesitz“;
14. „Errichtung einer Grunddienstbarkeit in Bezug auf Grundstücke, für die kein Staatseigentum abgegrenzt ist“;
15. „Inszenierung“ große Familien zum Zweck der unentgeltlichen Bereitstellung von Grundstücken registriert“;
16. „Ausstellung von Auszügen aus dem Gemeindeeigentumsregister“;
17. „Registrierung von Dokumenten für den Austausch von Wohnräumen im Rahmen von Sozialmietverträgen“;
18. „Bereitstellung von Informationen über Immobilienobjekte, die im Eigentum der Gemeinde stehen und zur Vermietung bestimmt sind“;
19. „Vermietung von Immobilien (mit Ausnahme von Grundstücken), die sich im kommunalen Eigentum befinden, ohne Ausschreibung“;
20. „Bereitstellung der unentgeltlichen Nutzung von Eigentum (mit Ausnahme von Grundstücken), das sich im Gemeindeeigentum befindet, ohne Durchführung von Auktionen“;
21. „Bereitstellung von Wohnräumen zu gewerblichen Mietbedingungen“
22. „Privatisierung von Wohnräumen des kommunalen Wohnungsbestandes“
23. „Gewährung des Eigentums an Mietobjekten an kleine und mittlere Unternehmen in Ausübung ihres Vorkaufsrechts“
24. „Bereitstellung von Immobilienunterstützung für kleine und mittlere Unternehmen in der Stadt Lytkarino“
25. „Registrierung von Genehmigungen für die Umsiedlung von Bürgern als Familienangehörige des Mieters in Wohnräumen, die im Rahmen von Sozialmietverträgen bereitgestellt werden“
26. „Bereitstellung von Wohnräumen mit spezialisiertem Wohnungsbestand.“

Lytkarino, Region Moskau“

27. „Registrierung von Teilnahmebescheinigungen (Nichtteilnahme) an der Privatisierung kommunaler Wohnräume“
28. „Bereitstellung komfortabler Wohnräume eines spezialisierten Wohnungsbestands für Waisen und Kinder, die ohne elterliche Fürsorge bleiben, Personen aus dem Kreis der Waisen und Kinder, die ohne elterliche Fürsorge bleiben, im Rahmen von Mietverträgen für spezialisierte Wohnräume“

Beschluss des Bürgermeisters von Moskau vom 23. Dezember 1993 N 754-RM

Das Dokument ist ungültig geworden

Gemäß dem Gesetz der RSFSR „Über die Privatisierung staatlicher und kommunaler Unternehmen in der RSFSR“ und dem Dekret des Präsidenten der Russischen Föderation „Über die Genehmigung der Musterordnung des Ausschusses für die Immobilienverwaltung des Territoriums, der Region, Autonome Region, Autonomer Kreis, die Städte Moskau und St. Petersburg, mit den Rechten und Befugnissen der Territorialbehörde des Staatskomitees der Russischen Föderation für die Verwaltung des Staatseigentums“ vom 14. Oktober 1992 N 1231 gemäß dem Dekret der Präsident der Russischen Föderation „Zur Reform der Vertretungsbehörden und Kommunalverwaltungen in der Russischen Föderation“ vom 9. Oktober 1993 N 1617:

1. Genehmigen Sie die Verordnungen des Moskauer Immobilienverwaltungsausschusses (Anhang).


Bürgermeister von Moskau Yu.M. Luschkow


VORSCHRIFTEN ZUM MOSKAUER IMMOBILIENVERWALTUNGSAUSSCHUSS

Diese Verordnung definiert die Hauptfunktionen, Rechte und Pflichten des Moskauer Immobilienverwaltungsausschusses (Moskomimushchestvo).

1. Allgemeine Bestimmungen


1.1. Das Moskauer Eigentumsverwaltungskomitee (im Folgenden als Komitee bezeichnet) ist ein Exekutivorgan, das die Umsetzung der Staatspolitik im Bereich der Privatisierung staatlicher und kommunaler Unternehmen, die Ausübung von Befugnissen zur Verwaltung und Veräußerung von Staatseigentum in Moskau und die intersektorale Koordinierung in Moskau gewährleistet der Prozess der Privatisierung und Verwaltung von Staatseigentum.

1.2. Das Komitee und seine Gebietskörperschaften (Territorialagenturen) bilden ein Gremiensystem für die Privatisierung und Verwaltung von Staats- und Gemeindeeigentum in Moskau. Der Ausschuss kann den Gebietskörperschaften die Rechte und Befugnisse des Ausschusses übertragen.

1.3. Bei seiner Tätigkeit orientiert sich der Ausschuss an der Verfassung der Russischen Föderation, der Gesetzgebung der Russischen Föderation, der Charta der Stadt Moskau, diesen Verordnungen sowie an Anordnungen und Anweisungen des Staatseigentumsausschusses Russlands und der Verwaltung der Stadt Moskau, erlassen im Rahmen ihrer Befugnisse.

1.4. Bei seiner Tätigkeit ist der Ausschuss verantwortlich für:

Zu Fragen der Verwaltung und Veräußerung von Moskauer Eigentum - an den Leiter der Verwaltung und der Regierung von Moskau, zu Fragen der Privatisierung von Eigentum in Moskau - an das Staatseigentumskomitee Russlands und den Leiter der Verwaltung von Moskau, zu Fragen von Privatisierung, Veräußerung und Verwaltung von Bundeseigentum - an das Staatseigentumskomitee Russlands.

1.5. Der Ausschuss ist eine juristische Person, verfügt über eine unabhängige Bilanz, Konten bei Bankinstituten, einschließlich Devisen, ein rundes Siegel mit seinem Namen und dem Bild des Staatswappens der Russischen Föderation, Stempel, Formulare und andere offizielle Attribute.

1.6. Die im Rahmen seiner Zuständigkeit getroffenen Entscheidungen und Anordnungen des Ausschusses sind für alle Regierungsstellen und Kommunalverwaltungen, Staatsunternehmen, Institutionen und Organisationen bindend.

1.7. Es ist nicht gestattet, die Befugnisse des Ausschusses auf staatliche Stellen oder juristische Personen zu übertragen, die nicht zu seinen Struktureinheiten gehören.


2. Hauptaufgaben und Funktionen


2.1. Die Hauptziele des Ausschusses sind:

Umsetzung der staatlichen Politik der Privatisierung staatlicher und kommunaler Unternehmen, Immobilien, einschließlich Grundstücke privatisierter Unternehmen, auf der Grundlage der Gesetzgebung der Russischen Föderation und der Stadt Moskau;

Verwaltung und Verfügung in der vorgeschriebenen Weise über Gegenstände des Staatseigentums auf dem Territorium der Stadt Moskau und über Eigentum der Stadt Moskau, das sich außerhalb ihrer Grenzen befindet;

Umsetzung der sektorübergreifenden Koordinierung der Privatisierung von Staats- und Gemeindeeigentum, Verwaltung und Veräußerung von Staatseigentum;

Verwaltung der Aktivitäten ihrer Gebietskörperschaften.

2.2. Zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben hat der Ausschuss in der durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation und der Stadt Moskau festgelegten Reihenfolge:

Entwickelt das Moskauer Staatsprogramm zur Privatisierung staatlicher und kommunaler Unternehmen in Moskau, organisiert und kontrolliert dessen Umsetzung;

Berichtet der Moskauer Regierung jährlich über den Fortschritt des Privatisierungsprogramms, entwickelt und unterbreitet Vorschläge für die Einführung von Änderungen und Ergänzungen;

Entwickelt Gesetzesentwürfe der Stadt Moskau und andere regulatorische Rechtsakte zu Fragen der Privatisierung, Verwaltung und Veräußerung von Staatseigentum und zieht Investitionen an;

Erstellt eine Prognose und legt sie der Moskauer Stadtregierung vor. Außerdem kontrolliert er den Eingang von Mitteln in den Moskauer Stadthaushalt aus der Privatisierung und Nutzung von als Staatseigentum eingestuften Immobilien und ergreift die erforderlichen Maßnahmen, um diese Einnahmen sicherzustellen.

Organisiert rechtliche Unterstützung und bietet methodische Beratung auf dem Territorium Moskaus;

Gewährleistet den Schutz der Eigentumsrechte und Interessen der Stadt Moskau auf dem Territorium der Russischen Föderation und im Ausland;

Organisiert und trifft im Rahmen seiner Zuständigkeit Entscheidungen über die Privatisierung staatlicher und kommunaler Unternehmen;

Überträgt Staatseigentum zum Verkauf an den Moskauer Immobilienfonds;

Beteiligt sich an der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Unterstützung des Wiederaufbaus privatisierter Unternehmen auf Kosten des Moskauer Haushalts und Mitteln aus außerbudgetären Quellen gemäß genehmigten Programmen nach der Privatisierungsunterstützung;

Übt, auch durch seine Gebietskörperschaften, die Kontrolle über die Verwaltung und Verfügung des Staatseigentums, seine bestimmungsgemäße Verwendung und Sicherheit aus;

Entwickelt und führt Maßnahmen zur Privatisierung staatlicher und kommunaler Immobilien (einschließlich Grundstücke) und der Verwaltung dieser Objekte durch;

Beteiligt sich an der Umsetzung staatlicher Unterstützungsmaßnahmen für die Bildung und das Funktionieren des Wertpapiermarktes in Moskau sowie an der Entwicklung seiner Infrastruktur;

Formuliert die Abtretung des Staats- und Gemeindeeigentums der Stadt Moskau an die Wirtschaftsführung und Betriebsführung, erteilt die Zustimmung zum Verkauf der der Wirtschaftsführung zugeordneten Liegenschaften, deren Überlassung zur Vermietung oder Verpfändung oder sonstige Veräußerung dieser Liegenschaft , und führt auch die Buchführung (Register) von Vereinbarungen über die Verpfändung von Staats- und Gemeindeeigentum;

Übt die Kontrolle über die bestimmungsgemäße Verwendung und Sicherheit des Eigentums von Moskau aus, das unter der wirtschaftlichen Kontrolle und Betriebsführung juristischer Personen steht und gemäß dem festgelegten Verfahren von anderen Personen übertragen wird, und im Falle eines Verstoßes gegen die festgelegten Regeln für die Entsorgung und Nutzung dieses Eigentums einhält, die erforderlichen Maßnahmen gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation ergreift;

Beteiligt sich im Rahmen seiner Zuständigkeit an der Entwicklung und Umsetzung von Investitionsprogrammen und vertritt gleichzeitig die Interessen des Eigentümers in den in der Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehenen Fällen;

Ist der Inhaber von Anteilen (Einlagen, Anteile) der Stadt Moskau, die dem Staats- und Gemeindeeigentum zugeordnet sind, sowie einer „goldenen Aktie“;

Vertritt im Rahmen seiner Zuständigkeit die Interessen der Stadt Moskau in Bezug auf Anteile (Einlagen, Anteile), die im staatlichen und kommunalen Eigentum an den genehmigten Kapitalen von Organisationen gesichert sind, die auf der Kombination von Kapitalen verschiedener Eigentümer basieren;

Beteiligt sich an der Entwicklung und Umsetzung städtischer Programme zur Verhinderung der Insolvenz (Insolvenz) staatlicher und kommunaler Unternehmen;

Führt im Rahmen seiner Zuständigkeit die erforderlichen Maßnahmen durch, um festgestellte Verstöße gegen die Gesetzgebung der Russischen Föderation und der Stadt Moskau im Bereich der Privatisierung, Verwaltung und Veräußerung von Staats- und Gemeindeeigentum zu beseitigen, und reicht Klagen auf Aufhebung bei einem Gericht oder einem Schiedsgericht ein rechtswidrige Entscheidungen der Exekutivbehörden und um schuldige Beamte vor Gericht zu stellen, und sendet auch Materialien an Strafverfolgungsbehörden, um geeignete Maßnahmen zu ergreifen;

Fasst Vorschläge zur Privatisierung von staatlichem und kommunalem Eigentum, zur Verwaltung und Veräußerung dieses Eigentums zusammen, die von seinen Gebietskörperschaften, dem Moskauer Immobilienfonds, Regierung und Kommunalverwaltungen, Unternehmen, öffentlichen Verbänden und Bürgern eingegangen sind, und analysiert die Prozesse der Privatisierung von staatlichem und kommunalem Eigentum , Verwaltung staatliches und kommunales Eigentum;

Erlässt im Rahmen seiner Zuständigkeit Anordnungen zu Fragen der Privatisierung, Verwaltung und Veräußerung von Staats- und Gemeindeeigentum;

Führt die Lizenzierung bestimmter Arten von Aktivitäten gemäß der Anordnung der Moskauer Verwaltung durch;

Erarbeitet Vorschläge zur Abgrenzung von Bundes- und Stadteigentum;

Führt Aufzeichnungen über staatliches und kommunales Eigentum, einschließlich Immobilien, und führt deren Register;

Ernennt und führt Dokumenten- und andere Prüfungen (Prüfungen, Inventare) durch, ernennt Prüfungen der Aktivitäten staatlicher und kommunaler Unternehmen und Institutionen sowie anderer juristischer Personen im Hinblick auf die Kontrolle über die beabsichtigte Nutzung und Sicherheit von staatlichem und kommunalem Eigentum;

Bereitet zusammen mit interessierten Exekutivbehörden Vorschläge für die Gründung und Liquidation staatlicher und kommunaler Einheitsunternehmen vor und legt sie der Moskauer Regierung vor;

Reorganisiert im Einvernehmen mit den zuständigen Exekutivbehörden staatliche und kommunale Unternehmen, ohne ihre Eigentumsform zu ändern;

Beteiligt sich an der Schaffung untergeordneter Regierungsinstitutionen;

Ernennt im Rahmen seiner Zuständigkeit Vertreter des Staates in die Leitungsorgane von Aktiengesellschaften (Personengesellschaften) und anderen Wirtschaftseinheiten, die auf einer Kombination von Kapital und Anteilen (Einlagen, Aktien) basieren, die dem Staats- und Gemeindeeigentum zugeordnet sind oder der Gründer des Moskauer Eigentumsausschusses zum Zeitpunkt der Ernennung des Vertreters;

Organisiert die Arbeit zur Durchführung einer Prüfung und Bewertung des Wertes von Eigentum im Staats- und Gemeindeeigentum;

Organisiert den Verkauf von Immobilien im Besitz der Stadt Moskau an juristische Personen;

Führt ein Register der Bundes-, Landes-, Kommunal- und Privatimmobilien auf dem Territorium Moskaus;

fungiert als Vermieter von Staats- und Gemeindeeigentum;

Erstellt Dokumente im Zusammenhang mit Änderungen der Eigentumsrechte und -pflichten in Bezug auf staatliches und kommunales Eigentum gemäß der geltenden Gesetzgebung.

2.3. Moskomimushchestvo hat das ausschließliche Recht:

Durchführung der Privatisierung staatlicher und kommunaler Unternehmen (mit Ausnahme des Eigentums der Russischen Föderation), einschließlich der Lösung von Fragen zu Methoden, Zeitpunkt und Formen der Privatisierung bestimmter Objekte innerhalb der gesetzlich festgelegten Grenzen;

Entsorgen Sie staatliches und kommunales Eigentum, treffen Sie Entscheidungen gemäß der geltenden Gesetzgebung über die Änderung der Eigentumsrechte der Bürger und des Staates in Bezug auf staatliches und kommunales Eigentum, erstellen und unterzeichnen Sie Vereinbarungen, Verträge und andere Dokumente, die Änderungen der Eigentumsrechte festlegen, schließen Sie ab sonstige Transaktionen in Bezug auf staatliches und kommunales Eigentum gemäß der geltenden Gesetzgebung;

Verträge über die Abtretung von Staats- und Gemeindeeigentum an ein Unternehmen mit dem Recht zur Wirtschaftsführung abschließen und die Grenzen dieser Verwaltung festlegen, Verträge über die Betriebsverwaltung des Eigentums abschließen;

Die Registrierung von Eigentumsrechten in Bezug auf staatliches und kommunales Eigentum beibehalten und Regierungsstellen dazu verpflichten, Transaktionen in Bezug auf staatliches und kommunales Eigentum so zu formalisieren, dass sie nach ihrer Registrierung beim Ausschuss in Kraft treten;

Entscheidungen über die Verpfändung von Staats- und Gemeindeeigentum treffen, Registrierung der verpfändeten Verpflichtungen führen;

Treffen Sie gemäß dem festgelegten Verfahren Entscheidungen über die Gründung, Umstrukturierung und Liquidation staatlicher und kommunaler Unternehmen sowie die Änderung ihrer Organisations- und Rechtsform;

Entscheidungen über die Einlage von Staats- und Gemeindeeigentum in Form einer Einlage in das genehmigte Kapital von Unternehmen jeglicher Organisations- und Rechtsform gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation treffen;

Treffen Sie Entscheidungen über die Vermietung beweglicher Sachen.

Der Ausschuss nimmt folgende Funktionen wahr:

Auf Ihre Anforderungen zugeschnitten Landesprogramm Privatisierung staatlicher und kommunaler Unternehmen in der Russischen Föderation und legt den gesetzlich vorgesehenen staatlichen Behörden einen Entwurf des Moskauer Stadtprivatisierungsprogramms, dessen Änderungen und Ergänzungen sowie Entwürfe von Vorschriften zu Fragen der Privatisierung, Veräußerung und Verwaltung zur Genehmigung vor von Eigentum in der Stadt Moskau;

Organisiert und kontrolliert die Umsetzung staatlicher und Moskauer Stadtprivatisierungsprogramme und berichtet über deren Umsetzung an das Staatseigentumskomitee Russlands und die Moskauer Regierung;

Entgegennimmt und registriert Anträge auf Privatisierung von Unternehmen, Abteilungen und Komponenten Eigentumskomplexe von Unternehmen, andere Objekte des Bundes-, Landes- und Gemeindeeigentums, die sich auf dem Territorium der Stadt Moskau befinden oder im Eigentum Moskaus stehen (im Folgenden als staatliche Unternehmen bezeichnet);

Trifft Entscheidungen über die Privatisierung staatlicher Unternehmen oder über die Verweigerung der Privatisierung gemäß der geltenden Gesetzgebung und teilt diese Entscheidungen dem Antragsteller mit;

Erstellt Kommissionen für die Privatisierung staatlicher Unternehmen;

Trifft endgültige Entscheidungen über die Fertigstellung von Plänen

Privatisierung, die Methode und das Verfahren zur Durchführung der Privatisierung und genehmigt Privatisierungspläne;

Erstellt, reorganisiert und liquidiert staatliche Unternehmen gemäß dem festgelegten Verfahren, einschließlich der Reorganisation und Liquidation dieser Unternehmen im Zuge der Privatisierung;

Errichtet Aktiengesellschaften gemäß Artikel 22 des Gesetzes der RSFSR „Über die Privatisierung staatlicher und kommunaler Unternehmen in der RSFSR“, organisiert und führt Arbeiten zur Umstrukturierung, Kommerzialisierung und Korporatisierung staatlicher Unternehmen und Verbände gemäß dem durch Gesetzgebung zur Privatisierung und Dekrete des Präsidenten der Russischen Föderation;

Ist Inhaber von Eigentumsbescheinigungen und Anteilen staatlicher Unternehmen, bis diese gemäß den Vereinbarungen mit dem Fonds an den Moskauer Immobilienfonds (im Folgenden „Fonds“ genannt) übertragen werden, erhält und überträgt Dividenden darauf in der vorgeschriebenen Weise und überträgt sie sie dem Fonds zum Verkauf übergeben.

Fördert die Schöpfung Investmentfonds und Holdinggesellschaften;

Analysiert den Fortschritt und die Wirksamkeit von Maßnahmen zur Privatisierung staatlicher Unternehmen;

Entsendet seine Vertreter zu den vom Staatseigentumsausschuss Russlands eingesetzten Kommissionen zur Privatisierung von Bundeseigentum;

Genehmigt die Satzungen staatlicher Unternehmen, schließt Verträge mit ihren Managern ab, ändert und beendet sie;

Bietet eine Bestandsaufnahme und Bewertung des Staatseigentums in der vorgeschriebenen Weise;

Führt Arbeiten zur Abgrenzung des Staatseigentums durch;

Führt ein Register des Bundes-, Landes- und Gemeindeeigentums, das sich auf dem Territorium der Stadt Moskau befindet oder Moskau gehört, mit Ausnahme von Grundstücken und Wohnungsbeständen (im Folgenden als Staatseigentum bezeichnet), Eigentumsrechten und -pflichten in Bezug auf Immobilien Staatseigentum;

fungiert als Vermieter von Staatseigentum;

Erstellt Dokumente im Zusammenhang mit Änderungen der Eigentumsrechte und -pflichten in Bezug auf Staatseigentum, einschließlich deren Übertragung von Bilanz zu Bilanz gemäß der geltenden Gesetzgebung;

Richtet ein Bonussystem für Mitarbeiter staatlicher und lokaler Verwaltungsbehörden, Unternehmen und Institutionen sowie für Einzelpersonen ein, die an der Umsetzung von Privatisierungsprogrammen beteiligt sind.

Der Ausschuss nimmt auch andere Aufgaben gemäß der geltenden Gesetzgebung wahr.


vom 10. Juni 1996 (N 349-RM)


3.1. An der Spitze des Ausschusses steht ein Vorsitzender, der stellvertretende Leiter der Moskauer Verwaltung.

3.2. Der Vorsitzende des Ausschusses wird vom Vorsitzenden des Staatseigentumsausschusses Russlands auf Vorschlag des Leiters der Moskauer Verwaltung gemäß der geltenden Gesetzgebung in die Position berufen.

Die Entlassung des Vorsitzenden des Ausschusses von seinem Amt erfolgt durch den Vorsitzenden des Staatseigentumsausschusses Russlands gemäß der geltenden Gesetzgebung.

3.3. Der Vorsitzende trägt die volle Verantwortung für die Tätigkeit des Ausschusses.

3.4. Der Vorsitzende leitet den Ausschuss auf der Grundlage einheitlicher Befehlsgewalt:

Handelt im Namen des Ausschusses ohne Vollmacht und erteilt diese in allen Institutionen und Organisationen;

Erlässt für alle staatlichen Unternehmen, Institutionen, Organisationen und Regierungsstellen verbindliche Anordnungen sowie Anordnungen zu Eigentumsfragen im Zuständigkeitsbereich des Ausschusses;

Erteilt Anordnungen und Weisungen gemäß den Anordnungen des Staatseigentumsausschusses Russlands, des Leiters der Moskauer Verwaltung und den Erlassen der Moskauer Regierung;

Bestimmt die Kompetenz seiner Stellvertreter;

Ernennt und entlässt Mitarbeiter des Ausschusses und seiner Abteilungen gemäß der Arbeitsgesetzgebung der Russischen Föderation;

Legt die Struktur und Personalausstattung im Rahmen des vom Staatseigentumsausschuss Russlands genehmigten Haushalts fest;

genehmigt Regelungen zur strukturellen Gliederung des Ausschusses;

Verfügt über das dem Ausschuss zugewiesene Eigentum und die Mittel gemäß der geltenden Gesetzgebung;

Übt die Kontrolle über die Handlungen der untergeordneten Einheiten aus, genehmigt die Stellenbeschreibungen der Abteilungs- und Dienststellenleiter des Ausschusses;

Wendet Anreizmaßnahmen für die Mitarbeiter des Ausschusses an und verhängt gegen sie Strafen gemäß der geltenden Gesetzgebung;

Eröffnet und schließt Girokonten und andere Konten bei Banken, führt darauf Transaktionen durch, unterzeichnet Finanzdokumente;

Stellt die Einhaltung der Finanz- und Buchhaltungsdisziplin sicher.

3.5. In jedem Verwaltungsbezirk Moskaus richtet das Komitee eine Gebietskörperschaft ein, die den Status einer Zweigstelle hat:

Zentrale Territorialbehörde;

Northern Territorial Agency;

Nordost-Territorialbehörde;

Eastern Territorial Agency;

Südost-Territorialbehörde;

Südliche Territorialbehörde;

Südwestliche Territorialbehörde;

Westliche Territorialagentur;

Nordwestliche Territorialbehörde;

Gebietskörperschaft Selenograd.

3.6. Den Agenturen stehen die Befugnisse des Ausschusses in Bezug auf Objekte auf dem Gebiet des entsprechenden Verwaltungsbezirks im Hinblick auf den Abschluss von Pachtverträgen, die Wirtschaftsführung, die Betriebsführung, die Bildung von Privatisierungskommissionen, die Prüfung von Privatisierungsanträgen, die Genehmigung von Privatisierungsplänen, den Abschluss von Kaufverträgen usw. zu Kaufverträge im Namen des Ausschusses, Gründung von Aktiengesellschaften bei der Unternehmensgründung, Gründung, Umstrukturierung und Liquidation staatlicher Unternehmen, Gewährung des Rechts zum Rückkauf von Mietobjekten im Einklang mit dem Gesetz. Die Befugnisse der Agentur können durch Beschluss des Ausschusses geändert werden.

3.7. Die Agentur verfügt über persönliche (laufende) Konten, ein Ausschusssiegel mit den relevanten Angaben zum Ausschuss und zur Agentur, eine Bilanz, Stempel und Formulare.

3.8. Die Agentur hat das Recht, im Namen des Ausschusses Kooperationsverträge mit anderen juristischen Personen abzuschließen, ohne deren Rechte und Befugnisse auf diese zu übertragen, Arbeitsverträge (Verträge, Vereinbarungen) mit Bürgern abzuschließen und Personal- und Finanzfragen selbstständig zu regeln Themen im Rahmen des vom Ausschuss genehmigten Haushaltsplans.

3.9. Die Agentur hat das Recht, im Namen des Ausschusses vor Gericht und Schiedsgericht aufzutreten und Einzelpersonen Vollmachten zu erteilen, um die Interessen des Ausschusses vor Gericht und Schiedsgericht zu schützen.

3.10. Die Agenturen arbeiten auf der Grundlage dieser Verordnung und der vom Vorsitzenden des Ausschusses genehmigten Verordnung über die Gebietsagenturen des Moskauer Eigentumsausschusses.

3.11. Die Arbeit der Agentur wird vom Direktor der Agentur geleitet, der hinsichtlich seiner Befugnisse gegenüber dem Vorsitzenden des Ausschusses und dem stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses rechenschaftspflichtig ist.

  • Beschluss des Moskauer Regionalen Eigentumsausschusses vom 21. Februar 1996 N 24 Über die Übertragung der Rechte einer Gebietsbehörde des Eigentumsverwaltungsausschusses der Region Moskau an den Ausschuss für die Verwaltung des Eigentums des Bezirks Tschechow
  • Vereinbarung über die Interaktion und Koordinierung der Tätigkeiten des Amtes des Bundeskatasteramtes... Vereinbarung über die Interaktion und Koordination der Aktivitäten der Abteilung Bundesbehörde Kataster der Immobilien der Stadt Moskau und der Territorialverwaltung der Föderalen Agentur für Föderale Liegenschaftsverwaltung der Stadt Moskau (abgeschlossen am 25. September 2007)Zur Genehmigung der Verordnungen über den Immobilienverwaltungsausschuss des Stadtbezirks Ramensky in einer neuen Fassung